Rechtsprechung
KG, 03.02.2016 - 3 WF 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1776 BGB, § 1779 BGB, § 26 FamFG, § 49 FamFG, § 159 Abs 1 S 1 FamFG
Bestellung eines Vormunds für einen minderjährigen Flüchtling: Begriff des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings; vorläufige Bestellung eines Vormunds durch einstweilige Anordnung bei dringendem Regelungsbedürfnis; Anhörungspflichten im gerichtlichen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten des Jugendamts bei Einreise eines 16 Jahre alten syrischen Vollwaisen mit seiner volljährigen Schwester
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Jugendamts bei Einreise eines 16 Jahre alten syrischen Vollwaisen mit seiner volljährigen Schwester
- rechtsportal.de
Pflichten des Jugendamts bei Einreise eines 16 Jahre alten syrischen Vollwaisen mit seiner volljährigen Schwester
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.12.2015 - 130 F 20609/15
- KG, 03.02.2016 - 3 WF 8/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11
Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein …
Auszug aus KG, 03.02.2016 - 3 WF 8/16
Die in der gesetzlichen Form und Frist gemäß den §§ 58 ff. eingelegte Beschwerde des Jugendamts ... von Berlin (Amtsvormundschaft) ist zulässig, insbesondere ist das Beschwerde führende Jugendamt beschwerdeberechtigt, § 59 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - XII ZB 293/11 -, juris).
- BVerfG, 30.08.2023 - 1 BvR 1654/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen …
Die Bestellung des Jugendamtes zum Vormund durfte lediglich dann erfolgen, wenn sich geeignete Personen trotz intensiver und von Amts wegen (§ 26 FamFG) vorzunehmenden Ermittlungen nicht finden ließen (vgl. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 5. September 2013 - 3 WF 46/13 -, Rn. 3 m.w.N.; KG, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 3 WF 8/16 -, Rn. 8 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 10, 8. Aufl. 2020, § 1791b Rn. 4).